Uni-Präsident Haase berichtet über Studiengebühren, die Studierendenvertretung über ihre Arbeit
06/17/2008Öffentliche Informationsveranstaltung des Studentischen Konvents
Einmal im Semester sieht Paragraph 25 der Grundordnung der Universität eine öffentliche Informationsveranstaltung des Studentischen Konvents vor. Im Rahmen dieser berichtet der Sprecher- und Sprecherinnenrat den Studierenden über seine Tätigkeiten und es besteht die Möglichkeit sich über die Arbeit ihrer Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien und über laufende Projekte, Arbeitskreise und Veranstaltungen zu informieren und sich hierzu zu äußern. Die einzelnen Berichte sind unter folgendem Link nachzulesen.
Als besonderer Gast stellte Uni-Präsident Prof. Dr. Axel Haase das Studiengebührensystem der Universität und deren Verwendung vor (siehe Info-Seite der Uni Würzburg). Im Anschluss beantwortete er die Fragen der Studierenden. Themen waren u.a. die Beteiligung der Studierenden an der Entscheidung über die Verwendung, die nur empfehlenden Charakter hat, die Verwendung selbst und die Frage, inwieweit Studienbeiträge letztlich nur Einsparungen des Staatshaushaltes ausgleichen.
Haase räumte u.a. ein, dass mit der teuren Bachelor/Master-Einführung, zu deren kostenneutralen Umsetzung sich die bayerischen Hochschulen im Rahmen von Zielvereinbarungen mit dem Freistaat verpflichtet haben, durch Studiengebühren geschultert werde. Dem Vorwurf eines Studenten, die im Hochschulgesetz geforderte Verbesserung der Studienbedingung verkomme zur Aufrechterhaltung der jetzigen Situation statt zum oft benannten 'Sahnehäubchen', widersprach er nicht. Der Forderung, solche Misstände auch öffentlich - etwa in Form einer Pressemitteilung - zu thematisieren, will er aber nicht nachkommen.
Die Kritik der Studierenden an den 5o Euro Verwaltungsbeitrag, die jedes Semester zu entrichten sind und direkt in den Bayerischen Staatshaushalt fließen, teilte Uni-Präsident Haase. Aber entgegen den Studierenden, die diesen - nicht nur in Hinblick auf 5oo Euro Studiengebühren - abschaffen wollen, fordert er die Auszahlung in die Finanzmittel der Universitäten.
Einige Lacher ernetete er für seine Aussage, 'er glaube an das Hochschulgesetz'. Nach kurzer Zeit aber zeigte er, dass dieser Glaube nicht uneingeschränkt ist. Denn die im Hochschulgesetz vorgesehene Möglichkeit 1o % der Studierenden für besondere Leistungen zu befreien (BayHSchG, Art. 71 (5)) möchte er nicht ausnutzen. Es handele sich schließlich nur um eine 'kann'-Bestimmung.
Unter folgendem Link die offizielle Pressemitteilung der Universität Würzburg zum Bericht des Präsidenten