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Zivilklausel im Leitbild der FAU Erlangen-Nürnberg

12/15/2016
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Am 24. November 2016 hat der Senat der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg als erste Uni in Bayern die sogenannte Zivilklausel in ihr Leitbild integriert. Diese besagt, dass Wissenschaftler*innen von Forschungsergebnissen zu nützlichen wie zu schädlichen Zwecken (sogenannte Dual Use-Problematik) noch stärker sensibilisiert und zu verantwortungsbewusster Folgenabschätzung aufgerufen werden sollen.  
Ähnlich wie die StuV der FAU, die sich für die Aufnahme des Passus verantwortlich zeigen darf, fordert auch die Studierendenvertretung Würzburg schon seit Jahren die Aufnahme einer Zivilklausel in der Grundordnung der Uni.  
So beschloss der studentische Konvent am 14.05.2013, dass die Uni Würzburg „ein Ort der friedlichen und zivilen Forschung“ sein müsse und verfasste dazu einen Beschluss, welcher am 04.12.2013 ergänzt wurde. Den genauen Wortlaut der Beschlüsse kann man hier nachlesen.

1. Beschluss Zivilklausel
2. Beschluss Zivilklausel
 
Wir, die Studierendenvertretung, sehen uns durch die jüngsten Veränderungen an der FAU in unserem Fordern nach der Aufnahme einer Zivilklausel in der Grundordnung bestätigt und bekräftigen nochmals, gerade im Hinblick auf die angespannte und ungewisse Weltsituation, dass die Forschung der Universität frei, friedlich und zivil sein muss.

By Sprecher- und Sprecherinnenrat

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