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AK Lehramt

Willkommen beim AK Lehramt!

Wer sind wir? Wir sind quasi die Fachschaft für die Lehramtsstudierenden, also nicht fakultätsgebunden, und kümmern uns als solche um die hochschulischen Belange des Lehramts. Formal sind wir ein Arbeitskreis des Fachschaftenrates.

Warum sollte euch das interessieren? Weil wir als Sprachrohr zwischen euch, den Studierenden, und den Dozierenden und Institutionen fungieren und damit versuchen wollen, das Studium für alle etwas angenehmer zu machen.

Wann an uns wenden? Wenn ihr Probleme mit Dozierenden habt, die nicht eurer Fakultät angehören, also Dozierende der Erziehungswissenschaften oder Didaktik-Fächer, oder falls es Probleme mit den Praktikumsämtern gibt.
Fragen zum Studiumsverlauf können euch die Fachschaften und Didaktiken (d.h. die jew. Uni Dozierenden) der Fächer aber für gewöhnlich besser beantworten als wir. Hier findet ihr nochmal eine Kurzübersicht über einige der Beratungsstellen an der Uni.

Wir treffen uns alle 2 Wochen mittwochs um 16:15 Uhr im Students' House (Emil-Hilb-Weg 24). Wer Mitglied werden oder einfach nur mal unverbindlich reinschnuppern möchte, melde sich einfach bei unserer Mailadresse.

 

E-Mail: ak-lehramt@uni-wuerzburg.de
Instagram: aklehramt_uniwue

 

Vernetzung mit

  • Dozierenden
  • Praktikumsämtern
  • der PSE
    Die PSE – Professional School of Education – ist die Quasi-Fakultät der Lehramtsstudierenden, und als solche die zentrale Anlaufstelle der Universität Würzburg für alle Fragen und Belange rund ums Lehramtsstudium.
  • studentischen LA-Vertreter:innen anderer Unis

Veranstaltungen

  • Informieren über Veranstaltungen an der Uni Würzburg
    Wir informieren euch über Veranstaltungen der Uni Würzburg, die für euch als Lehramtsstudierende von Interesse sind.
  • Organisieren von Events
    Wir organisieren Events für euch, bei denen ihr euch als Lehramtsstudierende gerade am Anfang des Studiums kennenlernen könnt.

Der AK Lehramt besteht aus folgenden Mitgliedern:

Mitglieder

LA GRUNDSCHULE
  • Magdalena Graf - Politik und Gesellschaft (Deutsch, Mathe, Sport)
  • Svea Bormann - Biologie (Deutsch, Mathe, Kunst)
  • Laura Legler - Geographie (Deutsch, Mathe, Kunst)
  • Leonie Stark - Mathe (Deutsch, Geographie, Sport)
LA GYMNASIUM
  • Jasmin-Julika Nettusch - Biologie, Englisch - Erweiterungsfach: Philosophie/Ethik
  • Anna Sazinger - Deutsch, Französisch
  • Angela Hebestreit - Englisch, Spanisch
  • Sophia Ball - Englisch, Französisch

Unsicher was du zuerst in EWS belegen sollst und in welcher Reihenfolge? Dann schau dir unser Dokument an, in welchem wir alle Insider-Infos mit der Hilfe von Dozierenden zusammen gefasst haben. Stand: 10.10.2024

Wir haben ein Dokument erstellt, in dem wir die Möglichkeiten/Programme gesammelt und beschrieben haben, die ihr in Betracht ziehen könnt, wenn ihr als Lehramtsstudierende ins Ausland möchtet. Stand: 06.06.2023

1. Versicherung
1.1 Wir hatten am Ende grade das Thema Versicherungen (Krankenversicherungen), was ist wichtig zu wissen? Ab wann müsste man sich darum kümmern?

Beginnt man sein Ref, wird man „Beamter auf Widerruf“ und damit beihilfeberechtigt. Man kann dann eine private Krankenversicherung abschließen. Man sollte sich rechtzeitig vor Beginn des Refs darum kümmern. Gute Infos findet man hier:
https://www.gew.de/vorbereitungsdienst/versicherungstipps-fuer-den-vorbereitungsdienst

2. Anstellung
2.1 Wie einfach kann man zwischen den Schularten wechseln?

In Bayern studiert man ein schulartbezogenes Lehramt, absolviert danach in dieser Schulart seinen Vorbereitungsdienst und wird in der Regel dann in dieser Schulart auf Lebenszeit verbeamtet. Generell ist ein Wechsel zwischen den Schularten nicht vorgesehen. Aufgrund des Lehrkräftemangels an den Schularten Grund-, Mittel- und Förderschule, zukünftig auch Realschule und Gymnasium, gibt es Maßnahmen des Kultusministeriums, zwischen den Schularten zu wechseln: Abordnungen, Zweitqualifikationen, Vorbereitungsdienst in einem anderen Lehramt, Anstellungen auf Arbeitsvertrag etc. Infos liefert hierfür das Kultusministerium selbst:
https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen.html
 

2.2 Ein Wechsel von GS zu Realschule oder FOS/BOS ist eher umständlich oder?

Einfach so ist ein Wechsel nicht vorgesehen, sofern man als GS-Lehrkraft verbeamtet ist. Es ist zu erwarten, dass ab 2025 ein Überangebot an GS-Lehrkräften vorhanden ist und sich die Möglichkeiten, dann an andere Schularten mit Mangel zu wechseln, verbessern werden. 
 
2.3 Wechsel GS-MS: Welche Qualifizierung braucht man für die Mittelschule dann?

Siehe 3.2., so einfach kann man das nicht sagen. Da derzeit überall Mangel herrscht gibt es momentan keine Möglichkeiten, sich als GS-Lehrkraft für die MS zu qualifizieren. Man kann allerdings auf seine Verbeamtung verzichten und sich als freier Bewerber auf eine Stelle an einer MS bewerben.
https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/mittelschule/quereinstieg.html

2.4 Wechsel BS-GS: Kann es auch sein, dass man als Berufsschullehrer an eine Grundschule versetzt wird? Oder ist das eher so bei Gymnasiallehrern?

Siehe 3.3. 
https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/grundschule/quereinstieg.htm

3. Beamtenrecht

3.1 Planstelle: Wie ist die genaue Definition einer "Planstelle"? Es ist immer mit dem Beamtenverhältnis nach dem Ref (auf Probe/auf Lebenszeit) verbunden, oder? Also das "Gegenteil" vom Angestelltenverhältnis, oder?

Planstelle = Verbeamtung. Als Referendar ist man Beamter auf WIderruf; Erhält man dann eine „Planstelle“, die verfügbar sein muss, wird man Beamter auf Probe, und nach bestandener Probezeit Beamter auf Lebenszeit. In jedem Lehramt gibt es pro Regierungsbezirk ein Kontingent an Planstellen. Gibt es ein Überangebot an Bewerbern, entscheidet die Note. 

3.2 Beamtenrecht Begriffe: Ich bin Ersti und heute habt ihr viele für mich neue Begriffe wie F0S/BOS oder A13 verwendet. Kann mir jemand ein Link schicken wo ich solche Wörter nachschauen oder ich allgemeine Informationen mir holen kann?

Es gibt Lexika füs Beamtenrecht, die sind aber in der Regel kostenpflichtig. Ich habe leider keinen Link gefunden, empfehle aber einfach unbekannte Wörter zu recherchieren :) Das muss ich auch heute noch ab und an. 

3.3 Verbeamtung: Wird man dann direkt im Referendariat schon auf Widerruf verbeamtet? Wenn ja, was ist, wenn ich im ersten Staatsexamen schlechter bin und nicht verbeamtet werde? Oder findet die Verbeamtung auf Widerruf erst nach dem Referendariat statt?

Wenn du dein erstes Staatsexamen bestanden hast, kannst du dein Referendariat beginnen. Du wirst in jedem Fall Beamter auf Widerruf, unabhängig von deinem Schnitt im 1. Staatsexamen.  Wenn du dein 2. Staatsexamen gemacht hast und dein endgültiger Schnitt für einen Planstelle ausreicht, wirst du zum Beamten auf Probe ernannt. Nach bestandener Probezeit wirst du dann auf Lebenszeit verbeamtet. 

3.4 Amtsarzt: Eine Frage zum Amtsarzt: Gibt es eine Verjährungsfrist bei Vorerkrankungen oder muss man tatsächlich alles angeben? Welchen Einfluss hat eine Psychotherapie auf die Verbeamtung? Hat man trotz chronischer Erkrankung gute Chancen auf eine Verbeamtung? Beziehungsweise wo kann man sich deswegen beraten lassen?

Man sollte diesbezüglich Kontakt mit seinem Personalrat aufnehmen und sich beraten lassen, denn die Fragen können so nicht konkret beantwortet werden. Eine Mitgliedschaft in der GEW bietet zudem Rechtsschutz, der hier auch sinnvoll sein kann. Gute Infos bietet hier die GEW NRW. Die Verfahren sind denen in Bayern sehr ähnlich:
https://www.gew-nrw.de/amtsarzt.html

3.5 Seminarschule Einsatzort: Wie entscheidend sind die Noten für den Wunschort im Referendariat?

Für den Förderschulbereich gar nicht - wenn dann entscheiden Sozialpunkte. Ich gehe davon aus, dass das auch in anderen Lehrämtern so ist. 

3.6 Verbeamtung in Bundesländern: Hat die Verbeamtung in Bayern entschiedene Vorteile ggü. der Verbeamtung in Hessen z.B.?

Nein. Wobei die Bezahlung unter Umständen unterschiedlich ist. In Bayern verdienen Grundschullehrkräfte beispielsweise am besten. 
https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/lehrer-gehalt/3707 (Zahlen 2020)

4. Bundeslandwechsel

4.1 Bundeslandwechsel als Beamt:in: Verstehe ich das richtig, dass wenn man in Bayern nach dem Ref verbeamtet wurde, man nicht mehr das Bundesland wechseln kann ohne den Beamtenstatus zu verlieren?

Nein. Es gibt durchaus Möglichkeiten, als verbeamtete Lehrkraft das Bundesland zu wechseln. Informationen zum Ländertauschverfahren findest du über den Link. Es empfiehlt sich aber auch, direkt Kontakt zu den jeweiligen Sachgebieten der Regierungen aufzunehmen. 
https://www.kmk.org/themen/allgemeinbildende-schulen/lehrkraefte/lehreraustausch.html

4.2 Bundeslandwechsel Angestellte:r: Aber ich kann dann trotzdem in einen anderen Bundesland verbeamtet werden ?

Ja. Aber auch hier: Kontakt zu den jeweiligen Stellen an den Kultusministerien oder zu den Landesverbänden der GEW aufnehmen, da gibt es genaue Informationen. 

4.3 Bundeslandwechsel Beamt:in auf Probe: Kann man, wenn man nach "Beamter auf Probe" in ein Angestelltenverhältnis rutscht, das Bundesland wechseln?

Wenn man nicht auf Lebenszeit verbeamtet wird, kann man sich als freier Bewerber auf Stellen bewerben. Das kann man natürlich auch in anderen Bundesländern machen.