Finanzielle Leistungen
Hier finden Sie eine Übersicht an finanziellen Leistungen und Förderungsmöglichkeiten.
1. Elterngeld
Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus... es gibt viele Möglichkeiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert.
Eine Hilfe bei der Plaung der Elterngeldmonate und deren Kombinationen von Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus kann der Elterngeldrechner mit Planer sein.
Beratungsstelle in Unterfranken ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Für die unkomplizierte Beantragung wird der Onlineantrag Elterngeld angeboten.
2. Kindergeld
Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Eine genaue Beschreibung dieser Familienleistung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Familienkasse gestellt. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, sowie den Online Kindergeld-Antrag finden Sie auf der Seite Familie und Kinder der Bundesagentur für Arbeit.
3. Bayerisches Familiengeld
Mit dem Familiengeld unterstützt der Freistaat Bayern Eltern, deren Kinder sich im 13.-36 Lebensmonat befinden, monatlich mit einen Betrag von 250 Euro, ab dem dritten Kind sogar mit 300 Euro monatlich.
Haben Sie in Bayern Elterngeld beantragt und wurde es bewilligt, gilt der Elterngeld-Antrag zugleich als Antrag auf Familiengeld.
Weitere Informationen zum Familiengeld erhalten Sie auf den Seiten des Zentrums Bayern Familie & Soziales.
4. Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" kann für schwangere Frauen und Mütter in Notlagen ergänzende Leistungen erbringen, wenn im Einzelfall gesetzliche Hilfen wie zum Beispiel Kindergeld und Elterngeld nicht ausreichen. Werdende Mütter müssen bereits vor der Geburt des Kindes den Antrag stellen, sonst ist eine Förderung nicht möglich.
In Würzburg kann der Antrag bei staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen gestellt werden:
Evangelisches Beratungszentrum - Schwangerschaft & Sexualität
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im SkF
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Würzburg
Pro Familia Würzburg
5. Fonds für Mutterschutzvertretungen und Überbrückung von Beschäftigungsverboten
Die Anträge an diesen Fonds können vor Beginn des Mutterschutzes von den fakultären Einrichtungen über die jeweilige Leitungsebene der Fakultät, welche die Angemessenheit der beantragten Maßnahme überprüfen und bestätigen soll, an die Abteilung 4 – Servicezentrum Personal gerichtet werden. Diese prüft dann im Rahmen einer Beratung zunächst personaltechnisch und finanziell günstigere Lösungsmöglichkeiten und setzt die beantragten Maßnahmen erst dann zu Lasten von zuvor durch die Fakultäten zu benennenden Eigenmitteln um.
Nach Ablauf eines Jahres werden die Mittel des Fonds kostenanteilig zur Refinanzierung im Rahmen des gesetzten Budgetdeckels an die Fakultäten ausgeschüttet. Dabei werden jeweils nur abgeschlossene Fälle berücksichtigt, jahresübergreifende Fälle gelangen insgesamt im Folgejahr zur Erstattung.
6. Fonds für Reisekostenzuschüsse
Die Anträge an diesen Fonds können entsprechend begründet, formlos, vor Antritt der Reise an das Referat 3.1 - Haushalt gerichtet werden. Voraussetzung ist eine Tagungs- oder Kongressreise von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, die ein Kleinkind bis 3 Jahre auf die Reise mitnehmen müssen. Die Wissenschaftlerinnen sind direkt antragsberechtigt.
Nach Abschluss der Reise erfolgt eine Erstattung der im Rahmen der Mitreise des Kleinkinds entstandenen Zusatzkosten (zum Beispiel auch für eine Begleitperson) auf Basis der Regelungen des bayerischen Reisekostenrechts. Zur Berechnung sind die entsprechenden Belege, Nachweise, Rechnungen, etc. an das Referat 3.1 im Original vorzulegen.