2. Stufe
2. Stufe: Erweitertes vertrauliches Gespräch
Beteiligte: Beschäftigte/r, direkte/r Vorgesetzte/r mit Personalverantwortung, evtl. nächst höhere/r Vorgesetzte/r, Suchtberatung, Personalrat (auf Wunsch des/der Beschäftigten)
Anlass des Gesprächs
Hat der/die Vorgesetzte konkrete Hinweise, dass der/die Mitarbeiter/in weiterhin seinen/ihren arbeitsvertraglichen oder dienstlichen Verpflichtungen am Arbeitsplatz infolge Alkohol- oder Suchtmittelgebrauchs nicht nachkommt oder hat der/die Mitarbeiter/in die Inhalte der Zielvereinbarung aus dem ersten vertraulichen Gespräch nicht eingehalten, führt der/die Vorgesetzte unter Beteiligung der Mitarbeiterin der Suchtberatung ein zweites vertrauliches Gespräch.
Inhalt des Gesprächs
Konfrontation mit Auffälligkeiten
Der/die Vorgesetzte benennt die neuen Fakten unter Bezugnahme auf den Inhalt des vorangegangenen Gesprächs und legt die dadurch bedingten Verletzungen der arbeitsvertraglichen oder dienstlichen Verpflichtungen dar.
Erneut zeigt er/sie den Zusammenhang zum Alkohol- oder anderen Suchtmittelgebrauch auf.
Hilfeangebot
Der/die Mitarbeiter/in hat sein/ihr Verhalten trotz des dienstlichen Drucks im ersten Gespräch nicht geändert. Daher wird davon ausgegangen, dass er/sei seine/ihre Probleme im Ungang mit Alkohol oder anderen Suchtmitteln nicht aus eigener Kraft lösen kann. Deshalb wird auf dieser Stufe von dem/der Mitarbeiter/in erwartet, dass er/sie seine/ihre Kooperationsbereitschaft zeigt und die Suchtberatungsstelle aufsucht. Der Termin für ein Informationsgespräch, in dem ihm/ihr verschiedene Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, wird mit der Mitarbeiterin der Suchtberatung vereinbart.
Der/die Vorgesetzte sichert dem/der Mitarbeiter/in schon jetzt Unterstützung zu, wenn er/sie sich für eine weiterführende Beratung oder Behandlung entscheiden sollte.
Zielvereinbarung
Der/die Vorgesetzte macht seine/ihre konkreten Erwartungen an das weitere Arbeitsverhalten deutlich. Er/sie kündigt an, die weitere Entwicklung des Verhaltens zu beobachten. Das Aufsuchen der Beratungsstelle für das Informationsgespräch wird erwartet. Weitere Inhalte der Zielvereinbarung können Selbstverpflichtungen des Mitarbeites sein, z.B. zum Aufsuchen einer externen Beratungsstelle, zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe etc.
Konsequenzen
Der/die Vorgesetzte weist seinen/ihren Mitarbeiter darauf hin, dass dieses erweiterte vertrauliche Gespräch keine arbeits- und dienstrechtlichen Folgen hat. Er/sie erläutert das weitere Vorgehen nach dem Fünf-Stufenplan, sollten die Probleme am Arbeitsplatz andauern.
Termin für Rückmeldegespräch
Der/die Vorgesetzte vereinbart einen neuen Termin, um über die weitere Entwicklung des Verhaltens Rückmeldung zu geben.
Der/die Vorgesetzte macht sich - wiederum lediglich zum eigenen Gebrauch - eine Gesprächsnotiz zum Inhalt dieses Gesprächs.
Vorgehen bei Wiederereichen der gewohnten Leistung und keinen weiteren Auffälligkeiten
Zum vereinbarten Termin gibt der/die Vorgesetzte dem/der Mitarabeiter/in Rückmeldung, wie sich das Arbeitsverhalten seit dem letzten Gespräch entwickelt hat (Rückmeldegespräch).
Es wird empfohlen, weitere Gespräche mit dem/der Mitarbeiter/in in ca. monatlichem Abstand zu führen.
Vorgehen bei fortbestehenden odere erneuten Leistungsmängeln oder Auffälligkeiten
Treten erneut Leistungsmängel oder Verhaltensauffälligkeiten auf oder hält sich der/die Mitarbeiter/in nicht an die Inhalte der Zielvereinbarung, informiert der/die Vorgesetzte den/die Dienstvorgesetzte/n bzw. die Personalabteilung.