Intern
Qualitätsmanagement

Änderung von Studiengängen

Konzeption

Fach verfasst Ideenskizze und reicht diese zur Zeit- und Arbeitsplan-(ZAP)-Abfrage (ca. Beginn des Kalenderjahres) bei der Geschäftsstelle Studiengangentwicklung ein

Vorhaben wird in Absprache mit allen beteiligten Akteuren und in Abhängigkeit zu anderen Maßnahmen in den ZAP eingefügt (Terminvergabe)

Fachvertreterinnen/-vertreter, Studiengangkoordinatorin/-koordinator und Akteure der Studiengangentwicklung führen bei umfangreichen Änderungen ein Erstgespräch zur Abstimmung des Einrichtungsprozesses (Vereinbarung individueller Termin)

Fach schickt Sachbeschreibung (ggf. inkl. Anlagen) zu vereinbartem Termin, mind. 12 Wochen vor Beginn des ersten Gremienweges

Machbarkeitsanalyse läuft, Fach erhält Rückmeldung mind. 6 Wochen vor Beginn des ersten Gremienweges, ggf. Nachbearbeitung

Studienfachkommission beschließt Änderung (ggf. inkl. Anlagen) und Fachbereich holt studentische Beteiligung ein (spätestens 2 Wochen vor Gremienweg 1)

Geschäftsstelle Studiengangentwicklung reicht Beschlussvorlage ein (mind. 2 Wochen vor UL)

Universitätsleitung (UL) berät und empfiehlt Einrichtung (mind. 2 Wochen vor KSuL)

Kommission für Studium und Lehre (KSuL) empfiehlt Einrichtung (2 Wochen vor Senat)

Senat empfiehlt dem Universitätsrat, die Einrichtung zu beschließen (mind. 2 Wochen vor UR)

Universitätsrat (UR) beschließt die Einrichtung in strategischer Hinsicht (einmal im Quartal)

Erarbeitung der Studien- und Prüfungsordnung

Bitte beachten sie hierzu die    Informationen der SBR und wenden Sie sich bei konkreten Rückfragen an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen Mail

Fach erstellt in Zusammenarbeit mit Studiengangkoordinatorin/-koordinator sowie Stabstelle für studiengangbezogene Rechtsangelegenheiten (SBR) die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) sowie die Studienfachbeschreibung (SFB); ggf. Einbezug von Studierendenkanzlei bei etwaigen Zulassungsverfahren

SBR prüft FSB und SFB, ggf. Nachbearbeitung durch das Fach, ggf. in Absprache mit weiteren Akteuren der Studiengangentwicklung

SBR stimmt Abbildbarkeit von FSB und SFB mit WueStudy ab

Hinweis: Die FSB können evtl. zeitgleich zum Gremienweg 1 erarbeitet werden, müssen jedoch gesondert über den Gremienweg 2 beschlossen werden.

Fakultätsrat beschließt FSB und SFB, Fach holt studentische Beteiligung ein und reicht beide Beschlüsse bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des zweiten Gremienweges bei SBR ein

SBR reicht Beschlussvorlage ein (mind. 2 Wochen vor KSuL)

Kommission für Studium und Lehre (KSuL) empfiehlt Einrichtung (2 Wochen vor Senat)

Senat beschließt FSB + SFB

Einvernehmen bei weiteren Ministerien bzw. Institutionen einholen

Umsetzung

SBR übergibt FSB und SFB an WueStudy

WueStudy bildet die Prüfungsordnung ab

WueStudy bildet die Bewerbungs- und Einschreibemöglichkeit in Zusammenarbeit mit Studierendenkanzlei ab

WueStudy erstellt Modulhandbuch, ggf. Nachbearbeitung durch das Fach

Inkraftsetzen der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat

Veröffentlichung der Studien- und Prüfungsordnung durch Justiziariat und WueStudy

Fach veröffentlicht die Studiengangdokumente auf Internetseite, bewirbt den Studiengang in Zusammenarbeit mit Zentraler Studienberatung und Pressestelle

Bewerbungsbeginn; Fach organisiert ggf. Zulassungsverfahren; Zulassung; Einschreibung