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    FAQ für ausgewählte Erasmus-Teilnehmende

    Ja. Zum besseren Verständnis ein kurzer Einblick in die Erasmus-Projektlogik: Die Zuweisung der Erasmus+ Mittel an Hochschulen erfolgt einmal jährlich für eine jeweils mehrjährige Projektlaufzeit. Im Rahmen sich überlappender Projektzyklen werden daher zeitgleich mehrere Projekte an deutschen Hochschulen administriert. Da Mittel nicht zwischen den Projekten übertragbar sind, sind Hochschulen programmseitig angehalten, mit den ihnen zugewiesenen Fördermitteln bestmöglich und verantwortungsvoll zu wirtschaften. Das bedeutet, Programmmittel bald endender, älterer Projekte vorrangig auszuschöpfen. Da alle Maßnahmen, die aus den Mitteln eines Projektes finanziert werden, an die Vorgaben des jeweiligen Projektes gebunden sind, kann dies dazu führen, dass Neuerungen (zum Beispiel Erhöhung der Fördersumme) nicht mit dem Start des jeweiligen Projektes umgesetzt werden, sondern erst nach Ausschöpfung älterer Projektmittel. In Abhängigkeit der jeweiligen Restmittel aus älteren Projekten kann dies dazu führen, dass Hochschulen beispielsweise die Erhöhung der Fördersumme des Projektes 2022 nicht unmittelbar einführen können und einige Auslandsaufenthalte noch aus älteren Projektmitteln finanziert werden.

    Nein. Haben Sie mit Ihrer Registrierung in MoveON keines der Kriterien, für die man eine Zusatzförderung erhalten würde, angegeben (z. B. dass Sie mit einem Kind ins Ausland reisen oder einen Grad der Behinderung haben), kann dies nachträglich nicht geändert werden. 

    Bitte streichen Sie die fälschlich angegebene Zusatzförderung im Grant Agreement und in der Ehrenwörtlichen Erklärung eigenständig händisch mit einem auffallenden Stift und geben uns zusätzlich mit einer kurzen E-Mail an iso-erasmus@uni-wuerzburg.de Bescheid.

    Nein. Bitte machen Sie sich eine Notiz über den vorläufigen Zeitraum, den Sie für Ihren Aufenthalt bei Ihrer Registrierung angegeben haben und der auch so im Grant Agreement ausgewiesen wurde. Die wenigsten Studierenden werden diesen Zeitraum so einhalten können. Sie erhalten Ende September eine erste Rate in Höhe von 70% Ihrer geplanten Mobilitätsförderung, die sich aus Ihrem anfänglich geplanten Zeitraum errechnet.

    Bitte beachten Sie: Bei dem ausgezahlten Betrag handelt es sich um eine vorläufige Zahlung! Nach Rückkunft und Abgabe aller Unterlagen wird anhand der Confirmation of Arrival and Departure Ihre tatsächliche Fördersumme berechnet. Ist der tatsächliche Zeitraum länger als in Ihrer Registrierung und in Ihrem Grant Agreement angegeben, so wird die zweite Rate etwas höher als 30% ausfallen. Ist der Zeitraum kürzer als in Ihrer Registrierung und in Ihrem Grant Agreement angegebenen, wird die zweite Rate etwas niedriger als 30% ausfallen oder es wird Ihrerseits eine Rückzahlung fällig.

    Bitte verbessern Sie das Grant Agreement und/oder die Ehrenwörtliche Erklärung eigenständig händisch mit einem auffallenden Stift und geben uns zusätzlich mit einer kurzen E-Mail an iso-erasmus@uni-wuerzburg.de Bescheid.

    Die reguläre Erasmus-Mobilitätsförderung wird Ende September ausgezahlt.

    Sollten Sie eine Zusatzförderung erhalten, so wird diese mit der regulären Erasmus-Mobilitätsförderung ausgezahlt, nämlich Ende September. 

    Die zusätzlichen Reisetage werden erst nach Ihrer Rückkunft und der Abgabe aller Unterlagen mit der zweiten Rate ausgezahlt. Bis zum Ende Ihres Aufenthalts an der Gastuni können noch viele Ereignisse eintreten, sodass sich Ihre Reiseplanungen noch ändern können.

    Wichtig: Um Reisetage geltend zu machen, müssen Sie spätestens am Tag vor Beginn der Mobilität am Gastort ankommen und können frühestens am Tag nach Abschluss der Mobilität vom Gastort abreisen (Es zählen die Daten, die in der Aufenthaltsbestätigung bestätigt werden).

    Sie erhalten nun Zugang zum Online Language Support (OLS) über den EU-Login. Mithilfe dieses Hyperlinks gelangen Sie direkt in den Kernbereich von OLS.
    Die Online-Sprachunterstützung steht Ihnen für drei Jahre zur Verfügung. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sprachkenntnisse in derzeit 24 Sprachen auf unterschiedlichen Lernniveaus zu vertiefen und sich in den OLS-Foren (auch Communities genannt) auszutauschen und Ihre Erfahrungen beim Sprachenlernen zu diskutieren.

    Eine detaillierte Amleitung finden Sie hier

    Nach Absprache besteht die Möglichkeit, Auslandsaufenthalte um ein Semester zu verlängern (nur innerhalb eines akademischen Jahres möglich: WS auf SoSe). Dafür müssen Sie sich zunächst die Erlaubnis der JMU und daraufhin die Einwilligung der Partneruniversität einholen. Studierende müssen die Verlängerung spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende formlos beim Referat 1.2 (Erasmus) beantragen (iso-erasmus@uni-wuerzburg.de) .

    Ob bei Verlängerung des Auslandsstudiums innerhalb des Erasmus+ Programms ein Mobilitätszuschuss auch für das zweite Semester ausgezahlt werden kann, muss gesondert intern geprüft werden. Je nach Budget kann das zweite Semester gefördert werden (max. 110 Tage in 24/25), oder ohne Förderung, als sogenannter Zero Grant Aufenthalt stattfinden.