Betriebsanweisungen
Die Betriebsanweisung (BA) ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren hinweisen und Schutzmaßnahmen aufzeigen soll.
Betriebsanweisungen müssen in Deutschland für biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen, die diese Stoffe über bestimmte Prozentsätze hinaus enthalten und für Maschinen und andere technische Anlagen erstellt werden.
Der folgende Inhalt für die Betriebsanweisungen wird z. B. von den Berufsgenossenschaften vorgeschlagen:
1. Anwendungsbereich
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
4. Verhalten bei Störungen
5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
6. Sachgerechte Entsorgung / Instandhaltung (bei Maschinen / technischen Anlagen)
7. Folgen der Nichtbeachtung
Betriebsanweisungen für Stoffe und Zubereitungen können aus den für Gefahrstoffe vorgeschriebenen Sicherheitsdatenblättern abgeleitet werden. Wie das geht, beschreiben viele Berufsgenossenschaften in Merkblättern und Arbeitshilfen.
Hinweise auf die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen ergeben sich z. B. aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention § 2), aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 4, 9 Abs. 1 und 12 Abs. 1), aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 9), aus der Biostoffverordnung (BioStoffV § 12) und aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV § 14).
Für Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ("Schutzstufe 1": geringe Menge, geringe Exposition, Einstufung maximal mit Xi, Xn oder C) ist eine Betriebsanweisung nicht vorgeschrieben.
Muster Betriebsanweisungen der Universität Würzburg
Hier nach Arbeitsbereichen gegliedert, diese sind an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen
Büro
Labor
- BA Autoklaven
- BA Betrieb von Chemikalienlagern
- BA Bunsenbrenner / Teclubrenner
- BA Druckgasflaschen
- BA Laborabzüge
- BA Laser
- BA Magnetrührer
- BA Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke
- BA Mikrowellengeräte
- BA Umfüllen von Chemikalien
- BA Schnellkochtopf
- BA Trockenschränke und Warmlagerschränke
- BA UV Licht
- BA Vakuum
- BA Zentrifugen
Safety Guidelines (english):
- Safety Guidelines - Autoclaves
- Safety Guidelines - Compressed Gas Cylinders
- Safety Guidelines - Safe handling of liquid nitrogen (N²)
- Safety Guidelines - Fume Hoods and Cupboards
- Safety Guidelines - Lasers
- Safety Guidelines - Microbiological Safety Cabinets
- Safety Guidelines - Laboratory Ovens
- Safety Guidelines - Decanting and Transfer of Liquid Chemicals
- Safety Guidelines - Ultraviolet Light
- Safety Guidelines - Vacuums
- Safety Guidelines - Centrifuges
Gefahrstoffe
- BA Desinfektionsmittel
- BA Flüssigstickstoff
- BA Kühlschmierstoffe
- BA Künstliche Mineralfasern
- BA Siliconöl
- BA Trockeneis
Werkstatt
- BA Bandsäge
- BA Batterieladeanlage für Elektrofahrzeuge
- BA Bohrmaschinen
- BA Bohren und Gewindeschneiden
- BA Drehmaschinen
- BA elektrische Handwerkzeuge
- BA Elektroschweißarbeiten
- BA Hochdruckreiniger
- BA Kreissäge
- BA Leitern und Tritte
- BA Metallkreissäge
- BA Schweiß-, Löt- und Schneidearbeiten
- BA Tisch- und Ständerbohrmaschine
- BA Schleifbock
- BA Sandstrahlkabine
- BA 3D-Drucker
Forstbereich
- BA Freischneider
- BA Eichenprozessionsspinner
- BA Seilklettertechnik
- BA Abgase Dieselmotoren
- BA Winde
- BA Leiter
- BA Traktor
- BA Zapfenwellengenerator
- BA Regale
- BA Motorkettensäge
- BA Gefährliche Pflanzen
- BA Elektrische Handwerkzeuge
- BA Buschholzhacker
- BA Arbeiten im Freien- UV Strahlung
Sonstige Arbeitsbereiche
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Sonstige Informationen